Schimmel fotografieren und Verlauf festhalten
Fotografieren Sie die Stelle mit Übersicht und Nahaufnahme, notieren Sie Raum, Bauteil, ungefähre Größe und das Entdeckungsdatum. Halten Sie auch auffällige Gerüche, Wasserflecken, Kondensat oder bekannte Wasseraustritte fest. Ein kurzes Protokoll ist hilfreicher als Vermutungen über Schuld oder Schimmelart.
Bei akutem Wasseraustritt oder einer Gefährdung sollte der Notfallweg der Hausverwaltung genutzt werden. Für den normalen Schaden bleibt eine sachliche schriftliche Mitteilung sinnvoll, deren Zugang nachvollzogen werden kann.
- Fotos und Datum sichern
- Raum, Lage und Verlauf beschreiben
- Kontakt und Rückmeldung der Vermieterseite notieren
Diese Angaben gehören in die Mängelanzeige
Benennen Sie den Befund, bitten Sie um Prüfung und ermöglichen Sie eine Besichtigung. Formulieren Sie keine technische Diagnose, wenn sie nicht belegt ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Mieter in § 536c BGB, einen während der Mietzeit auftretenden Mangel unverzüglich anzuzeigen; welche Folgen sich im Einzelfall ergeben, ist eine Rechtsfrage.
Die Meldung ersetzt keine Ursachenklärung. Nach dem UBA-Schimmelleitfaden müssen Feuchteursachen erfasst und abgestellt werden, damit der Befall nicht wiederkehrt. Vermuten Sie die Raumluft als Ursache, lesen Sie im Beitrag Luftfeuchtigkeit mit Hygrometer messen, was ein Messgerät zeigen kann – und was nicht.
Mustertext für eine sachliche Schimmelmeldung
„Am [Datum] habe ich in [Raum] an [genauer Stelle] einen Schimmelverdacht festgestellt. Betroffen ist ungefähr [Fläche]. Seitdem habe ich [beobachtete Veränderung] bemerkt. Fotos vom [Datum] liegen bei. Bitte veranlassen Sie eine Prüfung und teilen Sie mir mit, wie wir einen Besichtigungstermin abstimmen können. Sie erreichen mich unter [Kontakt].“
Passen Sie die Angaben an den tatsächlichen Befund an. Fügen Sie nur Beobachtungen hinzu, die Sie selbst gemacht haben. Bewahren Sie die Mitteilung und die Rückmeldung auf; die Vorlage legt weder Ursache noch Verantwortlichkeit oder rechtliche Fristen fest.
Vor Reinigung oder Besichtigung den Ausgangszustand sichern
Verändern Sie den Zustand nicht vorschnell, wenn Größe, Ursache oder Material unklar sind. Kleine, oberflächliche Stellen können nach den Hinweisen des Umweltbundesamts unter bestimmten Voraussetzungen selbst entfernt werden; bei größerem Befall oder gesundheitlichen Risiken ist fachliche Hilfe angebracht.
Bleiben Ursache oder Umfang offen, hilft eine fachliche Untersuchung. Wann ein Schimmelgutachten sinnvoll ist und was es leistet, lesen Sie auf unserer Leistungsseite. Für die Besichtigung sollte die Stelle zugänglich und der Verlauf dokumentiert sein.




